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27.05.2016

Jugendschutzgesetz-was ist erlaubt, was nicht?

Was dürfen Eltern ihren pubertierenden Sprößlingen erlauben, wie ist dazu die gesetzliche Vorgabe? Wie lange darf ich mein Kind mit 14 Jahren auf eine Party lassen?
Irgendwann müssen alle Eltern diese Entscheidungen treffen. Der "Stammtisch Pubertät" möchte genau dabei weiterhelfen und beschäftigt sich am Dienstag, den 07.Juni um 19:00 Uhr im FiZ mit dem Thema.

 
Wenn Kids mit 14 auf eine Party bis 2.00 morgens wollen, die Eltern gern einen beschauliches Wochenende ganz in Familie wünschen, dann ergibt sich jede Menge Familienzündstoff: Kreisjugendpfleger Claus-Dieter Kauert informiert Eltern über die
Gesetzeslage und wie sie argumentieren können, um gelassen, aber doch konsequent durch die Pubertät und deren eigenen Gesetze zu navigieren.
Der "Stammtisch Pubertät" ist ein offenes Angebot für Eltern und kostenlos. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie im FiZ unter der Telefonnummer 05151/ 202-3456 oder auch persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten des FiZ.


Gefördert von der Eugen Reintjes Stiftung